Automattic, Inc., der Betreiber der Blogging- und Content-Management-Software WordPress.com, erleidet wegen der Veröffentlichung von rechtswidrigen Inhalten erneut eine Niederlage gegen Mandanten von halle.law. Das OLG Naumburg hat mit seinem Beschluss vom 28.05..2018, Az. 9 W 11/18, die sofortige Beschwerde von Automattic, Inc., gegen einen Ordnungsgeldbeschluss des Landgerichts Halle vom 27.02.2018 über 40.000 EUR zurückgewiesen. Damit muss der Blog-Hoster nun insgesamt bereits 70.000 EUR an die Staatskasse von Sachsen-Anhalt zahlen.
Was war Automattic, Inc. vorzuwerfen?
Bereits vor drei Jahren unterlag Automattic, Inc. in einem Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Halle und wurde verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft (zu vollstrecken am CEO), zu unterlassen, über sein Blogging-System bestimmte, ehrverletzende Äußerungen Dritter sowie falsche Tatsachenbehauptungen in Bezug auf Mandanten von halle.law im Internet öffentlich zu machen. Auotmattic, Inc. kam dieser Verpflichtung erst gar nicht und später nur unvollständig nach. halle.law hatte deshalb am 29.08.2017 einen Ordnungsmittelantrag mit der Begründung gestellt, dass die Schuldnerin mit den Inhalten ihrer Internetpräsenz gegen ihre Unterlassungsverpflichtung aus dem Hauptsacheurteil verstoßen habe. Bildschirmfotos der Gläubigerin – der Mandantin von halle.law – zeigen, dass die beanstandenden Behauptungen auch noch am 29.08.2017 aufrufbar waren. Damit hat es Automattic, Inc. innerhalb von drei Jahren nicht geschafft, einen ordnungsgemäßen Zustand der streitgegenständlichen Internetpräsenz herzustellen. Das OLG Naumburg nennt diesen Zustand – zu Recht – gravierend.
Automattic, Inc. verteidigte sich damit, dass die Inhalte mit Hilfe von s.g. „Geoblocking“ in Deutschland unzugänglich gemacht worden seien. Dies geschah jedoch zum einen zu spät. Ob das Geoblocking zum anderen der Unterlassungsverpflichtung überhaupt genüge tut, lies das OLG Naumburg offen, meldete aber durchaus Zweifel an.
Das neuerliche Ordnungsgeld i.H.v. 40.000 EUR ist bereits insgesamt das dritte – damit trägt Automattic, Inc. bereits mit insgesamt 70.000 EUR zum Landeshaushalt bei.
Wie funktioniert Geoblocking?
Geoblocking ist ein technisches Mittel, um Internetinhalte in bestimmten Regionen zu sperren. Um eine Internetseite zu nutzen, muss zunächst eine Verbindung mit dem jeweiligen Provider aufgebaut werden. Während des Aufbauprozesses wird dem Nutzer eine individuelle IP-Adresse zugewiesen. Jeder Provider hat eine bestimmte und öffentlich bekannte Anzahl von IP-Adressen. Da die IP-Adresse dem Seitenbetreiber beim Aufruf mitgeteilt wird, kann dieser aus der Adresse die Herkunft des Users bestimmen und Teile seiner Internetpräsenz für diesen blockieren.
Problematisch ist, dass rechtlich relevante Internetinhalte durch Geoblocking nicht gelöscht, sondern lediglich lokal blockiert werden. Geoblocking kann zudem mit wenig Fachwissen umgangen werden, z.B. mit dem TOR-Browser, Proxy-Servern und VPN-Tools. Deswegen ist Geoblocking nicht gleich effektiv wie das Löschen von Inhalten.
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