Der Bundesgerichtshof hat nunmehr zum zweiten Mal den Freispruch eines Arztes vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung eines vermeintlichen Drogenkuriers im Zusammenhang mit einem tödlich verlaufenen Brechmitteleinsatz („Exkorporation“) aufgehoben. nach Ansicht des Gerichts ist die Fortsetzung des Brechmitteleinsatzes trotz akuter Verschlechterung des Gesundheitszustands des Betroffenen eine Körperverletzung darstellt (BGH Urteil v. 20.06.2012, Az. 5 StR 536/11).
Das Landgericht Bremen hatte den angeklagten Arzt schon in dem ersten Verfahren freigesprochen, den Tod verursacht zu haben. Das Urteil war vom BGH 2010 aufgehoben und zurück verwiesen worden. In dem darauf ergangenen zweiten Urteil hat das Landgericht Bremen den Arzt erneut freigesprochen, weil der Tod nicht vorhersehbar gewesen sei.
Auf die Revision der als Nebenklägerin zugelassenen Mutter des Verstorbenen hat der Bundesgerichtshof den Freispruch nun wiederum aufgehoben und die Sache an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurück verwiesen.
Es stelle eine rechtswidrige vorsätzliche Körperverletzung dar, wenn der Arzt den Brechmitteleinsatz fortsetze, obwohl kurz zuvor der Notarzt das Opfer wegen des Einsatzes behandeln musste.