BGH kippt Bearbeitungsgebühren auch bei Bausparverträgen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 8.11.2016, Az. XI ZR 552/15 Bearbeitungsgebühren bei Bausparverträgen für unzulässig erklärt.

Damit hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung, nach der diese Gebühren „als Gewinn letztlich auch der Bauspargemeinschaft zugute komme“ konsequenterweise aufgegeben.

Den Volltext der Mitteilung finden Sie hier: http://www.peter-kehl.de/2016/11/08/bgh-kippt-bearbeitungsgebuehren-auch-bei-bausparvertraegen/

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