Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen Holger G. wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung aufgehoben (Beschl. v. 25.05.2012 – Az.: AK 14/12). Die Bundesanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) unterstützt zu haben und Beihilfe zum Mord geleistet zu haben.
Der Strafsenat sah aber keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte die Taten von Uwe B und Uwe M. in irgendeiner Weise erleichtert oder gefördert habe.
Auch hinsichtlich des Vorwurfs, er habe eine terroristische Vereinigung unterstützt, teile der Senat nicht. Die „NSU“ habe sich bei ihren Taten streng abgeschottet und sich zu ihren Taten nicht bekannt, was für Terroristen ungewöhnlich sei. Die Einlassung des Beschuldigten, er habe von den Tötungsdelikten nichts gewusst und auch nicht mit solchen gerechnet, könne daher nicht widerlegt werden.