Das elterliche Sorgerecht

Sorgerecht; Familienrecht; Personensorge; Vermögenssorge; Pflege; Erziehung; Aufenthaltsbestimung; Kindeswohl; Vaterschaft

Die über allem stehende Pflicht der Eltern ist das elterliche Sorgerecht. Die Eltern müssen sich um ihr Kind sorgen, es pflegen und erziehen.

 

Inhalt des Sorgerechts

Beim Sorgerecht wird zwischen der Personensorge und der Vermögenssorge unterschieden. Zudem ist derjenige, der sorgeberechtigt ist, auch gesetzlicher Vertreter des Kindes.

Die Personensorge umfasst dabei nach § 1631 BGB die Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung des Kindes und dessen Aufenthaltsbestimmung. Je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes sind dabei auch Wünsche des Kindes zu berücksichtigen und mit in die Entscheidung einzubeziehen.

Im Rahmen der Vermögenssorge müssen die Eltern das Vermögen des Kindes verantwortungsbewusst verwalten. Aufgrund der fehlenden Einflussmöglichkeiten des Kindes sind hier den Eltern bei großen Vermögenswerten Grenzen gesetzt. In diesen Fällen bedürfen sie der Genehmigung des Familiengerichts.

 

Gemeinsames Sorgerecht

Beim gemeinsamen Sorgerecht steht beiden Eltern, der Mutter und dem rechtlichen Vater, die elterliche Sorge gemeinschaftlich zu. Die Entscheidungen liegen bei beiden Personen, ebenso wie die gesetzliche Vertretung. Ein Elternteil darf grundsätzlich keine Entscheidung gegen den Willen des anderen Elternteils treffen.

Das Sorgerecht steht den Eltern immer dann gemeinsam zu, wenn sie bei der Geburt des Kindes miteinander verheiratet waren. Dies gilt auch, wenn der Ehemann nicht der leibliche Vater des Kindes ist und seine Vaterschaft nicht erfolgreich angefochten hat.

Sind die Kindseltern nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter des Kindes zuerst einmal das alleinige Sorgerecht. Die Eltern können jedoch, nach Anerkennung der Vaterschaft durch den Kindsvater, eine gemeinsame, öffentlich beglaubigte Sorgerechtserklärung abgeben und somit das gemeinsame Sorgerecht erlangen.

 

Schutz des nicht mit der Mutter verheirateten Kindsvaters

Doch auch in den Fällen, in denen die Kindseltern sowohl nicht miteinander verheiratet als auch über die Vaterschaft und gemeinsame Sorge uneinig sind, steht der Kindsvater nicht schutzlos dar.

Zunächst hat der leibliche Kindsvater die Möglichkeit, seine Vaterschaft auf Antrag durch das Familiengericht feststellen zu lassen. Hierbei wird es gegebenenfalls auf ein genetisches Sachverständigengutachten ankommen.

Anschließend kann der nun auch rechtliche Vater die gemeinsame Sorge gerichtlich beantragen. Das Familiengericht gibt dem Antrag immer dann statt, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

 

Grenzen des Sorgerechts

Die elterliche Sorge bleibt so lange bestehen, wie das Kindeswohl nicht beeinträchtigt ist. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die elterliche Sorge durch ein Elternteil oder beide Eltern das Kind in seiner Entwicklung negativ beeinflusst oder auf seine psychische und körperliche Gesundheit negative Einwirkungen hat, ist einem Elternteil oder beiden das Sorgerecht zu entziehen. Dies stellt jedoch aus familiengerichtlicher Sicht die absolut letzte Möglichkeit dar, das Kindeswohl zu schützen. Ausgangspunkt ist nämlich das grundrechtlich geschützte Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Nur wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kindes durch die Ausübung des Sorgerechts durch die Eltern so stark beeinträchtigt ist, dass sie staatliche Gemeinschaft keine Möglichkeit mehr sieht, das Kind anderweitig zu schützen, ist ein Sorgerechtsentzug verhältnismäßig.

Bevor es so weit kommt, stehen den Gerichten jedoch andere Vorstufen zur Verfügung, um einen Kindesschutz zu erreichen. So gibt es die Möglichkeit, den Eltern Teile des Sorgerechts zu entziehen oder ihnen Auflagen und Anweisungen für die Ausübung des Sorgerechts aufzugeben.

 

Haben Sie Fragen hinsichtlich des Ihnen zustehenden Sorgerechts für Ihre Kinder? Oder möchten Sie die Ihnen als Kindsvater zustehenden, bisher von der Kindsmutter aber nicht berücksichtigten Rechte geltend machen? Gerne berät halle.law Sie bei allen Fragen rund um das Sorgerecht und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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