Der hamburgische Datenschutzbeauftragter hat das Verfahren gegen Facebook wegen der Gesichtserkennungsfunktion vorläufig ausgesetzt.
Dies sei sinnvoll, weil Facebook eigenen Angaben zufolge mit dem irischen Datenschutzbeauftragten über die Änderung des Einsatzes der automatischen Gesichtserkennung in Verhandlungen eingetreten sei.
Deshalb sei der unmittelbar bevorstehenden Erlass einer Anordnungsverfügung ausgesetzt worden. Man wolle zunächst die Ergebnisse der Gespräche abwarten und dann entscheiden.
Nach dem Willen des Hamburger Senats soll Facebook sicherstellen, dass eine Gesichtserkennung auf Fotos in Facebook nur dann erfolgt, wenn der Nutzer ausdrücklich zugestimmt hat und zuvor detailiert über die Funktionsweise der biometrischen Erkennungsmuster und deren Risiken informiert wurden.