Benötige ich eine Patientenverfügung?

Patientenverfügung; Vorsorgevollmacht; Betreuungserfügung; medizinische Versorgung; Begleitung; Vollmacht

Mit einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Willen in Bezug auf eine medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung schriftlich festzulegen.

 

Für welche Fälle ist eine Patientenverfügung sinnvoll?

Eine Patientenverfügung ist zu jedem Zeitpunkt sinnvoll. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn Sie selber nicht mehr Ihren Willen artikulieren können, weil Sie beispielsweise im Koma liegen, aufgrund einer degenerativen Hirnerkrankung oder eines Schlaganfalls nicht mehr sprechen können.

Im Normalfall bestellt dann das Betreuungsgericht einen gerichtlicher Betreuer, der an Ihrer Stelle Ihre medizinische Versorgung bestimmt. Dabei versucht dieser mit Hilfe des Gerichts, Ihren mutmaßlichen Willen zu erforschen. Aber so gut, wie sie selbst Ihren Willen kundtun können, kann der Betreuer oder das Gericht dies nicht.

Daher bietet Ihnen die Patientenverfügung die Möglichkeit, Ihren Willen hinsichtlich Ihrer medizinischen Versorgung schriftlich verbindlich festzulegen.

 

Was regelt eine Patientenverfügung?

Für Ärzte und Pflegepersonal, die Adressat Ihrer Patientenverfügung sind, ist es am besten, wenn Sie so viele Bereiche der medizinischen Versorgung wie möglich regeln. Ihre Wünsche sollten Sie dabei so genau wie möglich festlegen. Dadurch haben die Sie behandelnden Personen klare Anweisungen und müssen nicht erst in Zweifelsfällen eine gerichtliche Entscheidung abwarten.

Die üblichen Regelungsbereiche sind daher die Lebenserhaltung, Schmerzbehandlung, die Frage nach künstlicher Ernährung, Dialyse, künstlicher Beatmung, zum Blutersatz, zur Antibiotikagabe, zur Gabe von Medikamenten zur Kreislaufstabilisierung und zur Reanimation.. Hierbei können Sie regeln, ob Sie diese Behandlungen bekommen möchten, gegebenenfalls in welcher Form oder ob Sie auf sie verzichten möchten.

Darüber hinaus können Sie einen Aufenthaltsort, wo Sie gerne sterben möchten, angeben. Dazu können Sie Begleitpersonen benennen und ob Sie eine religiöse Begleitung / Begleitung durch einen Seelsorger wünschen.

Abschließend sollten Sie etwas dazu sagen, ob Sie einen Organspendeausweis haben und welche Regelung (Patientenverfügung oder Organspendeausweis) den Vorzug erhält. Es kann passieren, dass Sie als Organspender in Betracht kommen, dafür allerdings für eine gewisse Zeit künstlich am Leben gehalten werden müssen. Wenn Sie dies in Ihrer Patientenverfügung aber ausgeschlossen haben, müssen die Äezte wissen, welcher Regelung Sie den Vorzug geben.

 

Wie erfahren die Ärzte oder das Pflegepersonal von einer Patientenverfügung?

Sinnvoll ist es, die Patientenverfügung so zu hinterlegen, dass diese in einem Anwendungsfall bekannt ist oder schnell bekannt wird. Daher ist es möglich, Kopien anzufertigen und diese zu verteilen. Nahe Angehörige, die Sie auch sicher im Krankheitsfall regelmäßig besuchen, können eine Kopie erhalten. Aber auch Ihr Hausarzt oder die Pflegeheimleitung, wenn Sie bereits in einem Pflegeheim leben, nehmen eine solche gerne in Verwahrung. Darüber hinaus bietet es sich an, zusätzlich zum Organspendeausweis eine Karte in Ihrem Geldbeutel mit sich zu führen, auf dem vermerkt ist, dass Sie eine Patientenverfügung haben und welche Kontaktperson hierüber informiert ist.

 

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