Tag zwei nach DSGVO: Eine Kuriositätensammlung

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Am 25.05.2018 war es endlich soweit: Nach Jahren der Debatten, unzähligen Diskussionsrunden, Expertenanhörungen und harter, unerbitterlicher Überzeugungsarbeit jeder auch nur erdenklichen Lobby-Gruppe ist das größte Gesetzesprojekt der Europäischen Union – die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – am vergangenen Donnerstag in Kraft getreten.

Vorausgegangen waren Monate und Wochen der Rechtsunsicherheit für Großkonzerne wie Einzelunternehmen, Gemeinden wie Bundesbehörden, Sportvereine wie Nichtregierungsorganisationen – vom kleinen Webseitenbetreiber bis zu den Rechtsabteilungen der internationalen Player versuchten alle hektisch und penibel die neuen Datenschutzanforderungen umzusetzen.

Begleitet wurde die Einführung der DSGVO von einer bislang in dieser Tiefe ungekannten öffentlichen Debatte. Nicht nur die Politik begann plötzlich, Bedenken zu äußern, auch im Web2.0 und in den sozialen Netzen wurde das neue Datenschutzrecht kontrovers diskutiert. Selbst auf der Straße oder im Café hörte man plötzlich Menschen über Datenschutz sprechen.

Wir haben uns einmal im Web umgesehen und wollen Ihnen die kuriosesten und lustigsten Reaktionen, aber auch einige auf den ersten Blick unglaubliche Auswirkungen nicht vorenthalten:

Jan Böhmermann nimmt’s mit Humor

Frei nach dem Motto „Humor ist, wenn man trotzdem lacht“ nimmt der Moderator und Satiriker Jan Böhmermann die Einführung der DSGVO zum Anlass, sein Twitter-Profil – ganz datenschutzkonform – zu „anonymisieren“:

Jan Böhmermann, DSGVO

Medienschaffende sind verunsichert

Zu großer Unsicherheit führt die DSGVO hingegen für Fotografen, Medienschaffende oder Veranstaler. Die Frage, die sich seit Geltung der Neuregelungen nämlich stellt, ist folgende: Gelten die Regelungen und Erleichterungen des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) (quasi nicht widerrufliche Einwilligung, „Beiwerksregel“, Ausnahmen für öffentliche Veranstaltungen oder Personen des öffentlichen Lebens usw.) nach wie vor uneingeschränkt oder verdrängt die DSGVO dieses Gesetz mit der Folge, dass schon die Aufnahme und Speicherung des Foto- oder Videomaterials eine Einwilligung (oder sonstige Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO) voraussetzt.

Das Erzbistum Freiburg jedenfalls hat deshalb vorsichtshalber von der Live-Übertragung seines Fronleichnam-Gottesdienstes im Internet abgesehen:

erzbistum freiburg, dsgvo

Die Veranstalter dieses Events hier haben sich eine besonders kuriose Lösung einfallen lassen: Teilnehmer sollen einen roten Punkt auf der Stirn tragen – wahlweise auch gerne mit Lippenstift – um zu signalisieren, dass sie ihre Einwilligung zu Fotoaufnahmen verweigern:

Zahlreiche amerikanische Webseiten und Dienste offline

Aufgrund der Tatsache, dass die DSGVO auch dann Anwendung findet, wenn personenbezogene Daten (dazu gehört auch die IP-Adresse) von EU-Bürgern im Ausland verarbeitet werden, haben etliche amerikanische Unternehmen ihre Webseiten für Europa vom Netz genommen. Will man beispielsweise die Seite der Los Angeles Times aufrufen, erhält man lapidar folgende Meldung:

Der Anbieter Klout, ein Analysedienst für die Einflussnahme in sozialen Netzwerken, ist zum 25.05.2018 sogar dauerhaft vom Markt verschwunden. Man verabschiedet sich mit folgender Meldung:

Washington Post erhöht Preise drastisch

Die Washington Post hat eine andere Lösung gefunden, zukünftig ihren Online-Journalismus DSGVO-konform anbieten zu können – sie verlangt künftig 90 Dollar von Abonnenten aus Europa:

washington post, dsgvo

Die etwas andere „Cookie-Warnung“

Ein großer deutscher Smoothie-Hersteller nimmt die DSGVO auf seine ganz eigene Art und Weise auf die Schippe. Er druckte kurzerhand folgende, recht spezielle „Cookie-Warnung“ auf seinen Flaschen ab:

Sie haben Fragen oder brauchen Beratung zur DSGVO?

Dann melden Sie sich bei uns! Denn auch wir sind mit der Einführung der DSGVO auf unsere eigene, humorvoll-ironische Weise umgegangen:

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