Das OLG Frankfurt am Main stellte in einem Urteil (Az.: 6 U 103/11) fest, dass Online-Portale, die Flugreisen anbieten, bereits bei der ersten Angabe des Komplettpreises alle Kosten erkennen lassen müssen, die auf den Kunden zukommen. Die verbraucherfreundliche Entscheidung soll unter anderem dazu dienen, Flugpreise unterschiedlicher Anbieter vergleichen zu können.
Der Endpreis müsse, so die Richter, bereits bei der erstmaligen Angabe des Flugpreises online angezeigt werden.