Seit 19. April: „Freiwillige Rückgabebedingungen“ bei Amazon – was sich ändert

Online - ShoppingAmazon-Händler aufgepasst! Seit 19.04.2017 gibt es wichtige Neuregelungen zu beachten: Die Online-Plattform schreibt geänderte Rücknahmebedingungen für Händler vor und führt erstmals verpflichtend „freiwillige Rückgabebedingungen“ ein. Lesen Sie hier alles Wichtige im Überblick.

Für wen gelten die Änderungen?

Betroffen von den Neuregelungen sind alle Amazon-Händler, die ihre Produkte im Eigenversand verschicken und nicht das s.g. FBA-Programm (Versand der Artikel durch Amazon, „Fulfillment by Amazon“) nutzen.

Was ändert sich genau?

Amazon verpflichtet die betroffenen Händler, „freiwillige Rückgabebedingungen“ einzuführen und ihre bisherigen Rücknahmebedingungen an die Vorgaben von Amazon anzupassen.

Die „freiwilligen Rückgabebedingungen“ beinhalten folgende Regelungen:

  • Kunden können bestellte Waren ohne Angabe von Gründen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zurücksenden und bekommen den Kaufpreis zurückerstattet.
  • Schickt ein Kunde Waren im Wert von über 40 Euro innerhalb von zwei Wochen zurück, muss der Händler die Rückversandkosten erstatten.
  • Bei Schuhen, Bekleidung und Handtaschen muss der Händler die Versandkosten sowie die Rücksendekosten tragen; das Rückgaberecht bei diesen Produkten gilt 30 Tage ab Erhalt.
  • Im Weihnachtsgeschäft (zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember eines Jahres) gilt das Rückgaberecht bis zum 31. Januar des Folgejahres.
  • Sowohl Neu- als auch Gebrauchtwaren sind vom neuen Rückgaberecht umfasst.

Was muss ich jetzt tun?

Händler müssen ihre aktuellen Widerrufstexte entsprechend der Amazon-Vorgaben ändern und unter ihre Widerrufsbelehrung eine ebenfalls von Amazon vorgegebene „freiwillige Rücknahmegarantie“ ergänzen.

Welche Folgen drohen, wenn ich mich nicht an die Vorgaben halte?

Wer sich nicht an die Neuregelungen hält, läuft zum einen Gefahr, von Konkurrenten wettbewerbsrechtlich  abgemahnt zu werden. Zum anderen können Kunden bei fehlerhafter Umsetzung durch den Händler Amazons „A-bis-Z-Garantie“ in Anspruch nehmen. Möglicherweise droht auch eine Kontosperre seitens Amazon.

Ich benötige Hilfe bei der Umsetzung. Was tun?

Wenden Sie sich einfach an die spezialisierten Rechtsanwälte von halle.law. Wir beraten Sie gern!

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