Google Deutschland haftet nicht für Rechtsverletzungen auf Blogger.com

Das Amtsgericht Halle hat entschieden, dass Google Deutschland nicht für Rechtsverletzungen zu haften hat, die User auf Blogger.com begehen.

Damit hat es eine einstweilige Verfügung gegen die Google Germany GmbH wieder aufgehoben. Diese wurde zunächst von dem Kläger veranlasst, der auf blogger.com als Psychopath beleidigt worden war.

Die Verfügung richtete sich aber gegen den falschen Gegner, da die Blog-Seite nicht von Google Deutschland, sondern vom Mutterkonzern Google USA betrieben wird.

Weitere Rechtsschritte wie etwa die Klageerhebung sind nun nicht etwa in den USA einzuleiten. Vielmehr ist der deutsche Gerichtsstand zuständig, es ändert sich ausschließlich der Beklagte.

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