Gern steht Ihnen unser Büro zur Verfügung, wenn Sie Gerichtstermine wahrzunehmen haben, diese aber aus wirtschaftlichen Erwägungen oder sonstigen Gründen nicht selbst wahrnehmen möchten.
Hierbei sind wir bundesweit für Sie tätig; die Liste der Orte finden Sie hier.
Unser Angebot für Sie als Ihr Verkehrsanwalt:
» unverzügliche Bestätigung der Mandatsübernahme
» Einarbeitung in den Sachverhalt nach Übersendung einer Handakte durch Sie
» Wahrnehmung des Gerichtstermins für Ihre Mandantschaft in Untervollmacht entsprechend Ihrer Vorgaben
» Terminsbericht per Fax grundsätzlich an dem der Verhandlung folgenden Werktag
» hälftige Gebührenteilung unter Ausschluß evt. durch die Terminsvertretung anfallender Gebühren, d.h. Ihrer Mandantschaft entstehen keine zusätzlichen Kosten
Unser Büro ist in den meisten Fällen gern auch sehr kurzfristig Ihr kompetenter Ansprechpartner für Terminsvertretungen, Sitzungsvertretungen, bzw. als Korrespondenzanwalt und Verkehrsanwalt.