Neuregelung für Radarwarner geplant

Verkehrsexperten von FDP und CDU diskutieren derzeit über die Legalisierung von Radarwarnern, insbesondere der so genannten Blitzerwarn-Apps, die Smartphonebesitzer über die Aufstellung von überwiegend fest installierten Blitzern informieren. Diese verdrängen aufgrund ihrer komfortablen Handhabung und der leichten Zugänglichkeit immer mehr ältere Modelle von Radarwarnern.

Anvisiert wird für die Legalisierung die Änderung von § 23 Abs. 1b StVO, der besagt:

 

„Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“

 

Problematisch und überholt ist an diesem Wortlaut insbesondere die Bestimmung, dass das Gerät dafür bestimmt sein muss, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen. Dies wird bei einem Smartphone regelmäßig zu verneinen sein, da diese zwar auch dazu geeignet sind, dies aber nicht der ursprüngliche Verwendungszweck ist.

Außerdem verliert die Regelung an praktischer Bedeutung, da der Gebrauch der App nur schwer nachzuweisen ist, es muss anders als früher kein Gerät verborgen, sondern nur ein Handy ausgeschaltet werden.

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