Online-Diebstahl von Amateurfotos: 20 Euro Schadensersatz

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass bei unbefugter Verwendung von fremden Fotos im Internet der Schadensersatz an den Urheber pro Bild 20 Euro beträgt, wenn die Bilder privat und nicht gewerblich angefertigt worden  und laienhaft sind (Az.: 23 S 66/12).

Kläger war der Fotograf, der die Fotos im privaten Bereich aufgenommen und im Internet veröffentlicht hatte. Diese hatte der Beklagte unerlaubterweise für seine eBay-Auktion übernommen. Nun verlangte der Kläger eine Entschädigung, die nach den für professionelle Bilder üblichen Tabellen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) berechnet werden sollte.

Dem gab das LG Düsseldorf nur gemindert statt. Die Bilder seien offensichtlich nicht von einem Berufsfotografen gemacht worden  und erreichten nicht die urheberrechtlich relevante Schöpfungshöhe. Für einfache Abbildungen sei eine Schadensersatzzahlung von 20 Euro pro Bild angemessen. (So auch schon das OLG Braunschweig (Az.: 2 U 7/11) und das OLG Brandenburg (6 U 58/08)).

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