Pilottest: Rechtsanwälte und Steuerberater von halle.law akzeptieren BitCoins (BTC)

Die Rechtsanwälte und Steuerberater von halle.law akzeptieren in einem Pilottest die Bezahlung ihres Honorars mit der Cryptowährung BitCoin (BTC). Dabei kann das gesamte Dienstleistungsspektrum (unter anderem Baurecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Steuerberatung) deutschlandweit in Anspruch genommen werden.

Das Honorar wird dabei nach wie vor klassisch in EUR in Rechnung gestellt. Zur Zahlung der Rechnung mit BitCoins wird jeweils der zum Zeitpunkt der Zahlung aktuelle „Kurs“ zugrunde gelegt. Mandanten können dann entscheiden, ob Sie in EUR oder BTC bezahlen.

Bei der Zahlung mit der Cryptowährung gibt es einige Besonderheiten zu beachten:

Die Zahlung mit BitCoin (BTC) erfolgt im Prinzip pseudonym. Systembedingt kann der Zahlungseingang aber auch durch Dritte nachvollzogen werden. Zur Anonymisierung ist es daher ratsam, ggf. eine Einmal-Adresse als Absender sowie Anonymisierungsdienste wie TOR oder einen Bitcoin Mixer zu verwenden.

halle.law empfiehlt Mandanten, die den Umgang mit Bitcoins nicht sicher beherrschen, sich im Vorfeld über den Umgang mit Bitcoins und den damit verbundenen Risiken ausgiebig informieren.

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