Nach einem Bericht des Bundesinnenministeriums ist die Anzahl der ausgestellten „kleinen Waffenscheine“ seit 2015 von etwa 264.000 auf 485.000 angestiegen. Der Anstieg dieser erteilten Genehmigungen wird gleichzeitig dramatisiert und Teile der Politik fordert abermals reflexartig ein noch schärferes Waffenrecht. Dabei wird außer Acht gelassen, dass gleichzeitig die Anzahl der Waffenbesitzkarten gesunken ist und dass die erteilen „kleinen Waffenscheine“ nach wie vor einen minimalen Anteil der Bevölkerung repräsentieren. Darüber hinaus dürfte das Hauptproblem bei den illegalen Schusswaffen liegen, die über Schwarzmärkte und das Darknet beschafft werden. Mit einer Verschärfung des Waffenrechts werden nach unserer Ansicht nur die gesetzestreuen Bürger getroffen, die sich um eine ordnungsgemäße behördliche Erlaubnis kümmern.
Der „kleine Waffenschein“ ist die behördliche Erlaubnis zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG