Pornodreh in der Straßenbahn: Schwere Schlappe für HAVAG und Stadtwerke

Die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG) und deren Mutterunternehmen, die halleschen Stadtwerke haben beim heutigen ersten Arbeitsgerichtsprozess eine deutliche Niederlage hinnehmen müssen. Die beabsichtigte Kündigung des von den Rechtsanwälten Maurer & Kollegen vertretenen Mitarbeiters der HAVAG ist vorerst gescheitert.

Der von der HAVAG zu Unrecht verdächtigte Mitarbeiter sollte mit Zustimmung des Betriebsrates fristlos gekündigt werden. Da der Betriebsrat die Zustimmung verweigerte, hatte die HAVAG versucht, die Zustimmung von dem Arbeitsgericht Halle ersetzen lassen. Mit diesem Ansinnen ist die HAVAG heute vor Gericht gescheitert.

Das Gericht folgte der Auffassung der Rechtsanwälte Maurer & Kollegen, nach der dem betreffenden Mitarbeiter eine Verantwortlichkeit für die pornografischen Aufnahmen nicht nachgewiesen werden kann.

Entgegen verschiedener Behauptungen wurde der betreffende Mitarbeiter zudem nicht schon einmal früher förmlich wegen ähnlicher Vorfälle abgemahnt. Schlicht falsch war auch die Behauptung, der betroffene Mitarbeiter habe eine Beteiligung an dem streitgegenständlichen Video eingeräumt. Unzutreffend ist ferner, dass gegen ihn wegen des Vorwurfs der Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) ermittelt werde.

 

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