Arbeitsrecht

 

Im Arbeitsrecht vertreten und beraten wir unsere Mandanten sowohl im Individualarbeitsrecht (also dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer), als auch dem Kollektivarbeitsrecht (also im Bereich Gewerkschaften/Betriebsräte/Personalräte und den Arbeitgeberverbänden bzw. Arbeitgebern).

In unserer Kanzlei bearbeitet Rechtsanwalt Thomas Goldberg schwerpunktmäßig Arbeitsrechtsmandate.

Gerne besprechen wir Ihren Arbeitsrechtsfall persönlich und informieren Sie über die zu erwartenden Kosten. Bitte vereinbaren Sie hierzu einfach per E-Mail (kanzlei@halle.law), telefonisch (0345-292670) oder direkt online (http://termin.halle.law) einen Besprechungstermin mit Herrn Goldberg.

Wir behalten für unsere Mandanten die Übersicht, denn gerade auch im Bereich des Arbeitsrechts gibt es eine Vielzahl von Vorschriften:

Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), sowie dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und dem Personalvertretungsgesetze (PersVG – öffentlicher Dienst). Zu beachten sind teilweise auch das Tarifvertragsgesetz (TVG), die Mitbestimmungsgesetze (wie Montan-MitbestG, MitbestG und DrittelbG), das Altersteilzeitgesetz (AltTZG), die Gewerbeordnung (GewO), das Handelsgesetzbuch (HGB), das Teilzeit- und Befristungs

Thomas Goldberg
Rechtsanwalt Thomas Goldberg

gesetz (TzBfG), Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Mutterschutzgesetz (MuSchG), Nachweisgesetz (NachwG), Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Anwendung können ferner finden das Berufsbildungsgesetz (BBiG), sowie die Ausbildungsverordnungen der einzelnen Berufe. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), sowie Bildschirmarbeitsverordnung. Es gibt ferner ein Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG), die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV), das Vierte Sozialgesetzbuch (SGB IV), hier v.a. die §§ 8, 8a zur geringfügigen Beschäftigung. Das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum Thema Schwerbehindertenrecht. Ferner das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) einschließlich der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfGDV 2), das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG).

Zu beachten sind teilweise auch die Tarifverträge für Branchen und Einzelunternehmen, sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen und natürlich die Regelungen der jeweiligen Einzelarbeitsverträge.

 

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