
Immer mehr an Bedeutung erlangen die Begriffe Pflege, Betreuung und Vorsorge. Wen verwundert das eingedenk der demografischen Kurve, fußend aber auch auf der Tatsache, dass die Menschen immer älter werden.
Verbunden hiermit sind in der Praxis leider immer häufiger auftretende Fälle von Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit wegen körperlicher Gebrechen und geistiger Defizite, letztere insbesondere in Form sogenannter demenzieller Erkrankungen.
Dies stellt Betroffene und deren Angehörige oft vor eine gewaltige Aufgabe – die eine Fülle von Fragen aufwirft – die es zu bewältigen gilt.
- Wer kann mich wirksam in meinen Angelegenheiten vertreten ohne, dass ich mein Recht auf Selbstbestimmung verliere – brauche ich einen Betreuer oder reicht eine (Vorsorge-)Vollmacht?
- Apropos, kann ich selbst bestimmen wer im Falle des Falles mein Betreuer wird – hilft eine Betreuungsverfügung?
- Ich habe Wünsche, vielleicht sogar ganz spezielle oder ausgefallene – finden die auch Beachtung, wenn ich mich mal nicht mehr selbst ausdrücken kann?
- Ich möchte friedlich und würdevoll, möglichst ohne Schmerzen und langes Leiden sterben – wie kann ich inhaltlich und formell wirksam eine Patientenverfügung erstellen?
- Ich liebe mein zu Hause, hier will ich eigentlich nie weg – geht das auch wenn ich gepflegt werden muss, meine Kinder haben doch kaum Zeit?
- Ich habe doch nur meine Rente – wer finanziert das eigentlich, wenn ich gepflegt werden oder deswegen sogar in ein Heim muss?
- Ich möchte nicht, dass sich meine Hinterbliebenen um das Erbe streiten – kann ich selber ein Testament schreiben und was mache ich damit?
Diese und viele weitere immer wieder gestellte Fragen verdeutlichen den erheblichen Bedarf an Aufklärung und Beratung.
Unsere daraus resultierende fundierte Kompetenz setzen wir gern ein, um Ihnen bedarfsgerecht und persönlichkeitsorientiert zur Seite zu stehen.