Steuerberaterhaftung

Fehler eines Steuerberaters können Sie teuer zu stehen kommen. Sie sind jedoch nicht schutzlos, denn jeder Steuerberater ist gesetzlich verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung vorzuhalten. Leider sind viele Steuerberater nicht bereit, ihre Fehler einzugestehen. Wir helfen Ihnen, Ihren erlitten Schaden genau zu berechnen, bei dem Verursacher geltend zu machen und notfalls gerichtlich durchzusetzen. Unter bestimmten Umständen können wir Sie auch gegen ein Erfolgshonorar vertreten.

Unsere Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei bietet Ihnen eine breite Erfahrung in der zivilrechtlichen Haftung von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten. Dies betrifft die zivilrechtliche Inanspruchnahme für Fehler bei der Berufsausübung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten. Wir bieten Ihnen als geschädigtem Auftraggeber eine umfassende Behandlung von Regressfällen.

Aufgrund unserer Erfahrungen in Bezug auf typische Haftungsgefahren jedes berufstypischen Tätigkeitsbereichs der Steuerberatung (insbesondere Buchhaltung, Bilanz, Steuererklärung, Anlageberatung und Prozessvertretung) können wir eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage zu fairen Konditionen anbieten.

Nicht selten sind unsere Mandanten durch Fehler Ihres Steuerberaters existenziell bedroht. In Fällen in denen das Finanzamt beispielsweise die gesamte Buchführung nicht anerkennt, können immense Steuernachzahlungen sowie ein Steuerstrafverfahren auf ihn zukommen.

Wenn es dabei um sehr hohe Summen geht, schrecken viele Betroffene vor einem Schadensersatzprozess aus Kostengründen zurück. Hier können wir Ihnen helfen und bieten eine faire Erfolgshonorarvereinbarung an, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist.

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