
Rechtsanwalt Thomas Goldberg
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern und Abgaben. Für viele Personen und Unternehmen ist es vielfach nicht möglich, die auferlegten oder Kraft Gesetzes bestehenden steuerlichen Pflichten ohne einen kompetenten steuerlichen Fachberater zu erfüllen. Wir beraten und betreuen Einzelpersonen ebenso wie Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften.
Die Finanzämter sanktionieren jede Nachlässigkeit des Steuerpflichtigen im Rahmen seiner Erklärungen, Pflichten und Aufzeichnungen. Jedes Unterlassen einer vorausschauenden Steuergestaltung wird mit der Festsetzung höherer Steuern regelrecht bestraft.
Wer sich auskennt bzw. gut beraten und vorbereitet ist, kann viel Geld sparen! Um sich effektiv gegen das Finanzamt zu wehren bleibt dem Steuerpflichtigen in aller Regel nichts anderes übrig als einen kompetenten Berater zu beauftragen. Von Anfang an auf die richtige Strategie zu setzen ist entscheidend, wenn es um Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht geht. Wir bieten Ihnen kompetente Hilfe, die für Ihre Interessen wichtig ist und unterstützen Sie umfassend in jeder Lage des Steuerverfahrens.
Unsere Leistungen unter anderem für Sie:
- Beratung bei Unternehmensgründung, Tips für erfolgreiche Steuererklärungen
- Einspruchsverfahren / Widerspruchsverfahren
- Beratung im Steuerstrafrecht und Vertretung in Steuerstrafverfahren
- Beratung bei Maßnahmen der Steuerfahndung
- Beratung bei der Abgabe von strafbefreienden Selbstanzeigen
- Finanzgerichtsverfahren vor allen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Bei Bedarf melden Sie sich bitte bei uns im Büro. Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Goldberg.
Rechtsanwalt Goldberg begleitet Sie durch sämtliche Verfahrensabläufe und ist Ihnen insbesondere auch bereits bei der Antragstellung behilflich, denn bereits hierbei können erhebliche Fehler begangen werden, die später nicht mehr korrigierbar sind.