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Wir beraten und verteidigen Sie im Strafrecht gegen Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht.
Gerade ein Strafverfahren bedeutet für den Betroffenen eine erhebliche Belastung. Es ist wichtig, dass sachlich über Rechtsmittel im Strafprozess, die möglicherweise zu erwartenden Rechtsfolgen der Tat (also die Strafe) und die Kosten eines Strafverfahrens informiert wird. Auch weitere Folgen, wie Eintragungen im Bundeszentralregister, Führungszeugnis und deren Tilgungsfristen können im Einzelfall sehr wichtig sein.
Einige Hinweise vorab:
Vorladung zur Polizei oder Staatsanwaltschaft
Schon bei einer Vorladung zur Polizei oder Staatsanwaltschaft als Verdächtiger ist es sehr sinnvoll uns vorher als Strafverteidiger zu konsultieren. Machen Sie bis dahin keine Angaben zu Sache. Das erledigen wir für Sie, nachdem wir die Strafakten eingesehen haben. Ihr Schweigen darf Ihnen nicht negativ angelastet werden.
Durchsuchung oder Beschlagnahme
Durchsuchungen oder Beschlagnahmen sind empfindliche Eingriffe in die Rechte des Betroffenen. Hier sollten Sie uns umgehend anrufen und hinzuziehen. Auch hier ist es sinnvoll, selber keinerlei Angaben gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu machen. Diese nutzen den „Überaschungsmoment“ erfahrungsgemäß aus, um Sie zu Aussagen zu bewegen.
Sofern bei einer Durchsuchung Gegenstände gefunden werden, die von den Ermittlungsbeamten von Interesse sind, sollten Sie einer Sicherstellung nicht zustimmen. Dann wird der Gegenstand zwar normalerweise beschlagnahmt, worüber dann allerdings nach Widerspruch ein Richter zu entscheiden hat. Hier sollte auch darauf geachtet werden, dass ein Protokoll angefertigt wird und dass dieses inhaltlich richtig und vor allem vollständig ist.
Festnahme
Auch im Falle einer Festnahme (Polizeigewahrsam oder Justizvollzugsanstalt) sollte keine Aussage getätigt werden und umgehend ein Strafverteidiger informiert werden.
Antworten zu Besuchsregelung in der Untersuchungshaft in Halle finden Sie hier.
Anhörung als Beschuldigter
Statt einer Vorladung kann Ihnen auch ein Anhörungsschreiben der Polizei zugehen, in welchem Sie aufgefordert werden, als Beschuldigter zu einem strafrechtlichen Vorwurf schriftlich Stellung zu nehmen.
Straftatbestände
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
BtM- Delikte oder Drogendelikte werden Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) häufig genannt. Hierunter fallen alle Straftaten, welche durch eine nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotenen Handlung mit einem ebenfalls im Gesetz aufgeführten Betäubungsmittel verübt werden. Lediglich der Konsum der Betäubungsmittel bleibt straflos.
Betäubungsmittel im Sinne des BtMG sind zum Beispiel:
- Methamphetamine (Chrystal)
- Amphetamine
- Cannabis
- Kokain
- Heroin
Wirtschaftsstrafrecht
Körperverletzungsdelikte
Kapitaldelikte
Straftaten im Bereich IT
Eigentumsdelikte
Verteidigung
Terminvereinbarung
Sie können einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei oder einen Termin für Telefongespräch jederzeit vereinbaren. Dies ist komfortabel über unsere online Terminvergabe (Link: online Terminvereinbarung) oder klassisch per Telefon (0345/292670) bzw. E-Mail (kanzlei@halle.law) möglich.
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