Besuch in der Untersuchungshaft in Halle (Saale)

Wenn ihr Ehemann, Freund oder Bruder in Halle festgenommen worden ist und sich in Untersuchungs

haft in der JVA Halle befindet, fragen sich viele Angehörige, wie sie ihm helfen können. Eine Festnahme und Inhaftierung in der JVA Halle (Saale) ist für den Betroffenen selbst und auch für seine Freunde und Verwandte ein schlimmes Ereignis.

Die beste Hilfe für den festgenommenen oder bereits in Untersuchungshaft befindlichen Angehörigen ist es, ihm so schnell wie möglich einen erfahrenen und engagierten Strafverteidiger aus Halle zu besorgen, der ihm gleich in den ersten Stunden zur Seite steht und alles tut, um ihn so schnell wie möglich wieder aus der Untersuchungshaft in Freiheit zu bekommen.

 

Häufige Fragen

1. Kann ich meinen Freund oder Angehörigen in der Untersuchungshaft in der JVA Halle besuchen?

Ja, jeder Gefangene in Untersuchungshaft hat das Recht Besuch zu empfangen. Sie benötigen hierfür einen „Sprechschein“. Für die Beantragung des Sprechscheins benötigen Sie ein Aktenzeichen, das häufig erst einige Tage nach der Inhaftierung verfügbar ist. Gerne können wir bei der Beschaffung des Sprechscheins behilflich sein.

2. Muss ich mich für einen Besuch in der JVA Halle anmelden?

Ja, sie müssen bei der JVA Halle einen Besuchstermin vereinbaren. Dabei muss der erste Besuch muss telefonisch unter (0345) 220 1245 angemeldet werden.

3. Zu welchen Zeiten kann ich meinen Freund oder Angehörigen in der JVA Halle besuchen?

Besuchszeiten in der Untersuchungshaft sind bei männlichen Gefangenen: Montag und Dienstag zwischen 07.45 Uhr und 15.00 Uhr, sowie Freitag 07.15 Uhr bis 14.00 Uhr.
Besuchszeiten in der Untersuchungshaft sind bei weiblichen Gefangenen: Donnerstag (14-tägig) zwischen 08.00 Uhr und 11.30 Uhr.

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