Compliance

Corporate Governance und Compliance sind auch in Deutschland wichtige Bereiche des Wirtschaftsrechts. Vermutlich getrieben von einem grundsätzlichen gesellschaftlichen Misstrauen gegen Unternehmen, die eine gewisse Größe erreicht haben, scheint der Gesetzgeber immer kompliziertere Bestimmungen einzuführen. Dies dient wohl letztlich auch dazu, die eigentlich als Errungenschaft zu betrachtende persönliche Haftungsbeschränkung durch Kapitalgesellschaften immer mehr aufzuweichen und Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte in irgendeiner Form persönlich in Haftung zu nehmen. Deshalb ist es unerlässlich, Fragen der Compliance frühzeitig zu beachten, um erhebliche Haftungsrisiken für die handelnden Personen so weit wie möglich zu minimieren.

Es ist eine originäre Aufgabe des Unternehmers bzw. der Unternehmensleitung, die von ihr verantworteten unternehmerischen Aktivitäten so zu organisieren und zu überwachen, dass diese mit den jeweils anwendbaren Gesetzen in Einklang stehen.

Dies geschieht im Grunde in drei Schritten:

  1. Die Leitung des Unternehmens macht sich zunächst ein Bild über die rechtlichen Risiken des Unternehmens in Bezug auf die geschäftlichen Aktivitäten.
  2. Nach der Risikoanalyse wird ein Compliance Programm, sowie eine adäquate Compliance Organisation aufgestellt.
  3. Schließlich wird das Compliance Programm muss in die Geschäftsprozesse integriert.

Im Bereich des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts sind Fragen zu Arbeitsbedingungen, Beschäftigung von Ausländern, der Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitnehmerentsendung, dem Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht, dem allgemeinen Persönlichkeitsschutz, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, der Arbeitnehmervertretungen sowie Altersteilzeit und betrieblicher Altersversorgung zu berücksichtigen.

Der Finance-Bereich muss Fragen der Darlehensvergabe, Sicherheitenbestellungund der Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche berücksichtigen. Beachtenswert sind ggf. auch börsen- und kapitalmarktrechtliche Fragestellungen. Beispielsweise in Bezug auf Directors‘ Dealings, Insiderverzeichnissen, der Ad-hoc-Publizität, sowie Stimmrechtsmitteilungs- und Veröffentlichungspflichten.

International tätige Unternehmer müssen ferner Fragen der Exportkontrolle und des Außenwirtschaftsrechts beachten.

Wir beraten Sie auch in Bezug auf Fragen zum Pflichtenkatalog und Haftungsrisiken des Vorstands einer AG, der des Geschäftsführers einer GmbH und Haftungsrisiken des Aufsichtsrats. Zudem zur Frage zur Haftung von Geschäftsleitern, sowie der Möglichkeit von Haftungsbeschränkungen und Haftungsfreistellungen.

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