Markenrecht

Die Rechtsanwälte von halle.law unterstützen sie beim Schutz Ihrer Marke und verteidigen diese auch gegen unberechtigte Inanspruchnahme.

Eine Marke kann auch dann eingetragen werden, auch wenn sie nicht „neu“ ist. Eine Marke muss auch keine gestalterischen oder technischen Besonderheiten aufweisen um eingetragen zu werden. Der Markenregistrierung dürfen lediglich keine absoluten oder relativen Eintragungshindernisse entgegenstehen.

1875 begann in Deutschland mit dem Gesetz über den Markenschutz der so genannte Zeichenschutz zur Unterscheidung von Waren der Gewerbetreibenden. Allerdings beschränkte sich dieser Schutz noch auf die inhaltliche Ausgestaltung von Zeichen. 1894 folgte das Warenbezeichnungsgesetz, das das kaiserliche Patentamt als zuständige Registerbehörde vorsah. 1988 erließ dann die europäische Gemeinschaft die Markenrichtlinie, um das Markenrecht in Europa zu harmonisieren. Zur Umsetzung dieses Rechts trat 1995 das Markengesetz in Kraft. Seit 1994 gibt es auch die Europäische gemeinschaftsmarke, die im spanischen Alicante verwaltet wird. Einen Schutz von Marken über das Gebiet der Europäischen Union hinaus, bietet die internationale Registrierung, die von der WIPO, einer Organisation der UNO, verwaltet wird. Grundlage sind hier internationale Verträge (z.B. PVÜ, MMA, PMMA).

Kontaktieren Sie Herrn Rechtsanwalt Kehl bei Fragen zum Markenrecht oder anderen Fragen im Bereich des Wirtschaftsrechts.

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