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Rückforderungsanspruch gegen die Bank bei Unternehmerkrediten
Sonderaktion für Mandanten von steuerberaten.de
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken auch von Unternehmern keine Bearbeitungsgebühren für Darlehensverträge (Kreditgebühren) verlangen dürfen. Unternehmer können diese Gebühren nebst Zinsen zurückverlangen. In zwei im Juli 2017 veröffentlichten Entscheidungen (Az. XI ZR 562/15) haben die für Bankenrecht zuständigen BGH Richter damit ihre bereits aus dem Jahre 2014 stammende Rechtsprechung ausgebaut. Damals hatten sie Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehensverträge für unzulässig erklärt. Dies gilt ab sofort auch für Firmenkredite.
Nicht selten haben Kreditinstitute 3% und mehr Bearbeitungsgebühren erhoben.
Beispiel Berechnung
Ob in Ihrem Fall Kreditgebühren zurückgefordert werden können, muss anhand des Vertrages geprüft werden. Wenn Sie von der Entscheidung betroffen sind und die Bearbeitungsgebühren für Ihr Unternehmen zurückfordern wollen, beraten wir Sie gerne dazu und fordern ihre zu viel bezahlten Gebühren rechtssicher für Sie zurück.
Sonderangebot für steuerberaten.de Mandanten
Unsere Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten ist für Sie garantiert kostenfrei. Die Rückforderung der Gebühren übernehmen wir auf Wunsch für Sie auf Erfolgshonorarbasis, d.h. Sie zahlen uns nur dann ein Honorar, wenn wir Ihre Gebühren erfolgreich erstritten haben.
Weiteres Vorgehen
Da Rückforderungsansprüche von Kreditgebühren der Verjährung unterliegen, raten wir dazu die Rückforderung über einen spezialisierten Rechtsanwalt zu erledigen. Wir sind bundesweit für Sie tätig. Scannen oder fotografieren Sie den betroffenen Darlehensvertrag und senden Sie ihn einfach per E-Mail an kanzlei@halle.law Alternativ können Sie die Unterlagen auch per Post oder Fax (halle.law – Maxim-Gorki-Str. 10, 06114 Halle – Fax. 0345-29267-299) übermitteln.
Häufige Fragen
Ist mein Kreditvertrag betroffen?
Enthält der Darlehensvertrag Klauseln, die keine individuellen Vereinbarungen darstellen, wonach der Darlehensnehmer ein laufzeitunabhängiges „Bearbeitungsentgelt“ bzw. eine „Bearbeitungsgebühr“ zu entrichten hat, sind diese gem. der Entscheidung des BGH unwirksam und der betroffene Darlehensnehmer kann Ansprüche gegen den Darlehensgeber haben.
Individuelle Vereinbarung?
Die Erhebung eines Bearbeitungsentgelts ist auch nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs grundsätzlich möglich, sofern dieses individuell ausgehandelt wird. Ein individuelles Aushandeln ist allerdings nur dann gegeben, wenn die Bank sowohl die Höhe wie auch das „ob“ des Entgelts zur Disposition stellt. Im Zweifel liegt meist keine Individualvereinbarung vor.
Verjährung / Klagefrist
Es kommt darauf an, wann die Bearbeitungsgebühr gezahlt wurde. Wir gehen davon aus, dass die Rückforderung von Bearbeitungsgebühren in drei Jahren nach ihrer Zahlung verjährt.
Kostet mich Ihre Beratung etwas?
Unsere Ersteinschätzung ist für Sie garantiert kostenfrei. Sollen wir darüberhinaus für Sie tätig werden und die Gebühren zurückfordern, machen wir Ihnen ein entsprechendes Angebot. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung entstehen für Sie garantiert keine Kosten.
Sind Förderdarlehen auch betroffen?
Nach unserer Einschätzung ist die Rückforderung von Gebühren aus staatlichen Förderdarlehen nicht erfolgversprechend.
Kann mir die Bank das Darlehen kündigen?
Nein, die Bank ist nicht berechtigt Ihnen den Kredit vorzeitig zu kündigen, nur weil sie die Gebühren zurückfordern.
Welchen genauen rechtlichen Hintergrund hat die Entscheidung des BGH?
Die Entgeltklauseln sind nach der BGH Entscheidung mit wesentlichen Grundgedanken der Rechtsordnung nicht vereinbar, wenn dadurch Aufwand für Tätigkeiten auf den Kunden abgewälzt wird, zu denen der Verwender gesetzlich oder nebenvertraglich verpflichtet ist. Details zu den rechtlichen Hintergründen finden Sie unter dem folgenden Weblink: peter-kehl.de