Rückgabe von Dieselfahrzeugen

Haben Sie Ihren Neu- oder Gebrauchtwagen nach dem 10. Juni 2010 über eine Kfz-Finanzierung angeschafft, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit eines Widerrufes dieses Finanzierungsvertrages. Unabhängig davon, ob die Finanzierung über die Hausbank des Verkäufers / Herstellers erfolgte oder über eine andere Bank.

Ihr Vorteil

Durch den Widerruf des Finanzierungsvertrages wird nicht nur dieser rückabgewickelt, sondern auch der damit verbundene Kfz-Kaufvertrag. Dies gilt, unabhängig vom aktuell die Medienberichterstattung dominierenden Dieselskandal, für alle Fahrzeuge. Auch diese, die nicht von dem Skandal betroffen sind. Ein Blick in die geschlossenen Verträge kann sich also lohnen.

Im Falle des Widerrufs können Sie ihr bis dato genutztes Kfz zurück an die finanzierende Bank geben.

Im Gegenzug ist die Bank dann verpflichtet, Ihnen die gezahlten Raten und die Anzahlung zurückzuerstatten, so dass der bis dahin bestehende Kredit nicht mehr bedient werden muss.

Keine Nutzungsentschädigung

Ob Sie im Zuge dieser Rückabwicklung eine Entschädigung für die Nutzung des Kfz an die Bank zahlen müssen, hängt dann davon ab, ob das Fahrzeug vor oder nach dem 13. Juni 2014 erworben wurde.

Alle Fahrzeuge die vor diesem Datum gekauft wurden, berechtigen die Bank eine Nutzungsentschädigung für die bis dato gefahrenen Kilometer zu verlangen. Für alle Fahrzeuge, die nach dem 13. Juni 2014 erworben wurden, gilt dies nicht mehr.

 Um von dem Widerrufsrecht jetzt noch Gebrauch machen zu können, muss die Bank Sie damals nicht ordnungsgemäß über dieses belehrt haben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie Ihnen nicht alle gesetzlichen Pflichtangaben innerhalb des unterschriebenen Kreditvertrages mitgeteilt hat.

Was können wir für Sie tun?

Wenn Sie Interesse an einer kostenfreien Ersteinschätzung ihrer Möglichkeiten auf eine Rückabwicklung haben, können Sie uns gerne die dafür benötigten Informationen zusenden.

halle.law hilft ihnen bundesweit bei der Rückgabe ihres (Schummel-Diesel-)Fahrzeugs.

So funktioniert es (Kurzüberblick):

1. Füllen Sie unser Diesel-Rückgabe Formular möglichst vollständig aus.
2. Wir überprüfen, ob eine Rückabwicklung in ihrem konkreten Fall möglich ist.
3. Anschließend Widerrufen wir in Ihrem Namen rechtssicher den Vertrag und kümmern uns um die Rückabwicklung.

Nach erfolgter Prüfung (2.), teilen wir Ihnen unser Ergebnis mit und besprechen mit Ihnen bei Bedarf die weitere Vorgehensweise.

Im Falle einer Mandatierung (3.) werden wir zunächst versuchen, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Sollte die jeweilige Gegenseite dann nicht hierzu bereit sein, wird nach Absprache mit Ihnen, das gerichtliche Verfahren eingeleitet. 

Kosten

Unsere erste Einschätzung und die Prüfung ihrer Unterlagen erfolgt für Sie kostenfrei.

Für Sie fallen erst Kosten an, wenn wir über die erste Prüfung hinaus tätig werden. Dies betrifft in erster Linie die Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.

Das Kostenrisiko ist in den Widerrufsfällen Erfahrungsgemäß eher als Gering anzusehen. Die Kosten unserer Mandatierung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches sich am Streitwert orientiert. Hierüber unterrichten wir sie natürlich im Weg der ersten Gespräche detailliert.

Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, besteht auch die Möglichkeit, über diese die außergerichtlichen und ggf. auch gerichtlichen Kosten des Widerrufsverfahrens tragen zu lassen. Hier beraten wir Sie gern bzw. holen die notwendige Kostendeckungszusage ein.


Prüfung beauftragen

    Hat Ihnen der Hersteller oder der Verkäufer einen Rückruf bereits angeboten oder durchgeführt?
    janein

    Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, geben Sie bitte hier die Daten der Rechtsschutzversicherung an:

    Wenn möglich scannen oder fotografieren Sie bitte Fahrzeugschein, Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag und laden Sie diese Dokumente hier hoch:

    Wenn Sie die Dokumente weder scannen noch fotografieren können, lassen Sie uns bitte eine Kopie per Fax oder Post zukommen.

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