Privatversicherte können in vielen Fällen ihre Beiträge nach einer Beitragserhöhung zurückfordern. Zahlreiche Versicherer sind betroffen.
Das Landgericht Potsdam hat am 27.09.2017 entschieden (Az. 6 S 89/16), dass Privatversicherte der Axa-Krankenversicherung einen Rückerstattungsanspruch für zu unrecht erhöhte Krankenversicherungsbeiträge haben.
Vorausgegangen war ein Urteil des Amtsgerichts Potsdam, dass die Axa-Krankenversicherung dazu verurteilt hat, an den Kläger, den Versicherungsnehmer der PKV, erhöhte Beiträge seit 2013 anteilig zurückzuzahlen.
Was war passiert?
Die beklagte Krankenversicherung hatte gegenüber dem Kläger die monatlichen Versicherungsbeiträge erhöht. Das hat der Kläger zunächst akzeptiert und die höheren Prämien bezahlt. Nach anwaltlicher Beratung aber war der Kläger zu dem Ergebnis gekommen, dass die seitens des Versicherers vorgenommene Erhöhung zu unrecht erfolgt sei. Er nahm seine Versicherung daher auf Rückerstattung der Beitragserhöhungen in Anspruch.
Treuhänder hat entscheidende Rolle
Die gesetzliche Grundlage, auf die es in dem folgenden Rechtsstreit ankam, war § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG. Danach darf eine private Krankenversicherung ihre Krankenversicherungsbeiträge nur dann erhöhen, wenn und soweit ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat.
Die entscheidende Rolle hat hierbei die Unabhängigkeit des Treuhänders gespielt. An die Unabhängigkeit des Treuhänders sind nach Ansicht des Amts- und Landgerichts strenge Anforderungen zu stellen. Im nun entschiedenen Fall hatte der Treuhänder 15 Jahre lang zu einem ganz überwiegenden Teil für die beklagte Versicherung gearbeitet und von ihr eine jährliche Vergütung von mindestens 150.000 EUR bezogen. Dies stelle, so die Gerichte, keine Unabhängigkeit im Sinne des Gesetzes mehr dar, denn der Treuhänder befinde sich in einer „wirtschaftlichen Abhängkeit“ von der Beklagten.
Auswirkung: Rückerstattung der Krankenversicherungsbeiträge
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Axa-Versicherung hat bereits angekündigt, Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einzulegen. Dieser Schritt hätte, wenn der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts bestätigt, den Vorteil, dass eine Grundsatzentscheidung vorhanden ist. In vergleichbaren Rechtsstreitigkeiten müssten sich die Gerichte dann an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs halten.
Handeln Sie jetzt – Verjährung droht!
Allerdings kann ein Urteil des Bundesgerichtshofs in dieser Sache nicht vor Ablauf des Jahres 2017 gerechnet werden.
Dies birgt jedoch ein Problem: Viele der Ansprüche der Versicherten in vergleichbaren Lage drohen zum Jahreswechsel zu verjähren.
Wer also nicht erst die Entscheidung des Bundesgerichtshofs abwarten, sondern bereits jetzt seine Ansprüche geltend machen möchte, sollte sich baldmöglichst anwaltlichen Rat holen, um die nötigen Schritte zur Vermeidung der Verjährung einzuleiten.
Sie sind auch privatversichert und möchten Ihre Krankenkassenbeiträge überprüft haben? Dann wenden Sie sich an unsere Berater von halle.law. Gerne helfen wir Ihnen zügig weiter.