Welche Möglichkeiten gibt es bei Trennung und Scheidung?

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Wenn die geschlossene Ehe nicht ein Leben lang hält, entschließen sich ein Ehegatte oder beide Ehegatten gemeinsam zur Trennung und Scheidung.

Auch wenn dieser Entscheidung meist ein langer Prozess vorausgeht, ist damit das Ende des gemeinsamen Weges noch nicht erreicht. In der neuen Konstellation muss der Alltag der Familie neu sortiert werden, gemeinsame Kinder möchten und sollen Zeit mit beiden Elternteilen verbringen, meist muss eine neue Wohnung angemietet werden.

Mit diesen alltäglichen Herausforderungen hängen jedoch auch rechtliche Probleme zusammen, die die Ehegatten zu bewältigen haben. Hierbei möchten wir von halle.law Sie gerne unterstützen.

 

Scheidung nur mit Anwalt

Rechtsanwalt Thomas Goldberg
Rechtsanwalt Thomas Goldberg

Die tatsächliche Scheidung, die rechtliche Lösung des Ehebandes, muss von einem Anwalt begleitet werden. Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sieht hierfür vor, dass der Scheidungsantrag durch einen Anwalt zu stellen ist.

Für eine Scheidung sind die folgenden Fristen zu beachten:

  • Härtefallscheidung: vor Ablauf des Trennungsjahres möglich
  • Einvernehmliche Scheidung: nach Ablauf des Trennungsjahres
  • Strittige Scheidung: nach dem Ablauf von drei Trennungsjahren

Allerdings gibt es für die Ehegatten hier die Möglichkeit, Geld zu sparen: Sind sich beide Ehegatten einig, dass sie sich scheiden lassen wollen (einvernehmliche Scheidung), genügt es, wenn ein Ehegatte von einem Anwalt vertreten wird. Die Zustimmung des anderen Ehegatten ist auch ohne anwaltliche Vertretung möglich. Anschließend können sich die Ehegatten die Kosten des Anwalts teilen, sodass jedem nur die Hälfte der Kosten entstehen.

 

Außergerichtliche Einigung bei Trennungs- und Scheidungsfolgen

Es ist jedoch nicht immer zwingend notwendig, vor Gericht zu ziehen. Gerade bei Trennungs- und Scheidungsfolgen bietet sich die Chance, die erforderlichen Regelungen außergerichtlich zu klären.

Die besondere Chance besteht darin, dass Sie und Ihr Ehegatte, gegebenenfalls auch unter Mitwirkung der Kinder, einvernehmliche Regelungen bezüglich des weiteren Lebens treffen. Im Gegensatz zu einer Gerichtsentscheidung treffen Sie die Entscheidung und nicht der Richter, ein Ihnen fremder Dritte.

Im Rahmen eines Mediationsverfahrens können Sie darüber verhandeln, wie die Unterhaltszahlungen ausgestaltet sind, wer in der Ehewohnung verbleiben kann, wer welche Haushaltsgegenstände bekommt und wie der gemeinsam erwirtschaftete Gewinn verteilt wird.

Wenn Sie Interesse daran haben, für den nun vor Ihnen liegenden neuen Lebensabschnitt mit Ihrem jetzigen Ehegatten einvernehmliche Regelungen zu finden, steht Ihnen unsere für diese Situationen besonders geschulte Mediatorin zur Seite.

 

Sie haben Ihre Ehe nicht in Deutschland geschlossen? Kein Problem!

Sie haben im Ausland geheiratet, möglicherweise auch nach ausländischem Recht und möchten sich nun hier in Deutschland trennen und scheiden lassen?

Für uns kein Problem! Kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gerne. Unsere Anwälte besitzen Kenntnisse im Internationalen Privatrecht und können mit den sogenannten Kollisionsnormen umgehen.

 

Gewalt in der Ehe: Hier hilft nur der Gang zum Anwalt

Haben Sie in Ihrer Ehe Gewalt durch Ihren Ehegatten erfahren, werden Sie nach der Trennung von Ihrem Ehegatten verfolgt oder bedroht diese/r Ihr Leben? Dann hilft Ihnen nur der Gang zu einem Anwalt, der Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen kann.

Auch hier werden Sie durch die Kanzlei halle.law umfassend beraten. Bei einem möglichen Termin zur mündlichen Verhandlung stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei der anschließenden Durchsetzung der einstweiligen Verfügung.

Durch die Spezialisierung auf verschiedene Rechtsgebiete haben wir auch Spezialisten vor Ort, die Ihnen bei der Erstellung einer Strafanzeige behilflich sind und in dem anschließenden Verfahren zur Seite stehen.

 

Beratungsspektrum

  • Scheidung, Scheidungsberatung
  • Mediation bei Trennungs- und Scheidungsfolgen, Familienmediation
  • Unterhaltsansprüche bei Trennung und Scheidung, sowohl für die Ehepartner als auch die gemeinsamen Kinder
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Verteilung der Haushaltsgegenstände
  • Zugewinnausgleich oder güterrechtliche Auseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Sorgerecht
  • Umgangsvereinbarungen
  • Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz

 

Wenn Sie unsere Beratung durch halle.law in Anspruch nehmen möchten, können Sie gerne einen Termin in unseren Kanzleiräumen vereinbaren. Rufen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten an oder schreiben Sie eine E-Mail.

Terminvereinbarung
Mit einem unserer Rechtsanwälte können Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei oder einen Termin für Telefongespräch vereinbaren. Dies ist komfortabel über unsere online Terminvergabe (http://termin.halle.law) oder klassisch per Telefon (0345/292670) bzw. E-Mail (kanzlei@halle.law) möglich.

Gerne können Sie auch das folgende Formular ausfüllen und uns zusenden, wir melden uns dann nach einer Eingangsprüfung bei Ihnen für alle weiteren Schritte.

 

    Mandantendaten:

    Ehepartner:

    Daten zur Heirat:

    Güterstand (Pflichtfeld)
    ZugewinngemeinschaftGütertrennungGütergemeinschaft

    Ehevertrag (Pflichtfeld)
    JaNein

    Scheidungsfolgenvereinbarung (Pflichtfeld)
    JaNein

    Daten zur Trennung:

    Auszugssituation (Wer ist ausgezogen?) (Pflichtfeld)

    Wie ist der Trennungsunterhalt geregelt? (Pflichtfeld)
    Gegenseitiger VerzichtFolgende Regelung, und zwar:

    Stimmt der Ehegatte der Scheidung zu? (Pflichtfeld)

    Kinder:

    Anzahl

    Einkommensverhältnisse:

    Bitte beachten:
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