Strafverteidiger Dessau Roßlau

Strafrechts Notruf
Notruf bei Festnahme oder Hausdurchsuchung
0345-29267-280

Wir beraten und verteidigen Sie im Strafrecht gegen Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht im Bereich Dessau-Roßlau und bundesweit.

Gerade ein Strafverfahren bedeutet für den Betroffenen eine erhebliche Belastung. Es ist wichtig, dass sachlich über Rechtsmittel im Strafprozess, die möglicherweise zu erwartenden Rechtsfolgen der Tat (also die Strafe) und die Kosten eines Strafverfahrens informiert zu werden. Auch weitere Folgen, wie Eintragungen im Bundeszentralregister, Führungszeugnis und deren Tilgungsfristen können im Einzelfall sehr wichtig sein.

Einige Hinweise vorab:

Vorladung zur Polizei oder Staatsanwaltschaft

Schon bei einer Vorladung zur Polizei oder Staatsanwaltschaft als Verdächtiger ist es sehr sinnvoll uns vorher als Strafverteidiger zu konsultieren. Machen Sie bis dahin keine Angaben zu Sache. Das erledigen wir für Sie, nachdem wir die Strafakten eingesehen haben. Ihr Schweigen darf Ihnen nicht negativ angelastet werden.

Durchsuchung oder Beschlagnahme

Die Durchsuchungen oder Beschlagnahmen sind empfindliche Eingriffe in die Rechte des Betroffenen. Hier sollten Sie uns umgehend anrufen und hinzuziehen. Auch hier ist es sinnvoll, selber keinerlei Angaben gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu machen. Diese nutzen den „Überaschungsmoment“ erfahrungsgemäß aus, um Sie zu Aussagen zu bewegen.

Sofern bei einer Durchsuchung Gegenstände gefunden werden, die von den Ermittlugnsbeamten von Interesse sind, sollten Sie einer Sicherstellung nicht zustimmen. Dann wird der Gegenstand zwar normalerweise beschlagnahmt, worüber dann allerdings nach Widerspruch ein Richter zu entscheiden hat. Hier sollte auch darauf geachtet werden, dass ein Protokoll angefertigt wird und das dieses inhaltlich richtig, vor allem vollständig ist.

Festnahme

Auch im Falle einer Festnahme (Polizeigewahrsam oder Justizvollzugsanstalt) sollte keine Aussage getätigt werden und umgehend ein Strafverteidiger informiert werden.

Verteidigung

Ihr Ansprechpartner im Strafrecht ist Herr Rechtsanwalt Kehl.

Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen wollen, können Sie sich hier die Vollmacht und den Mandantenfragebogen herunterladen. Bitte füllen Sie beides aus und senden Sie es uns im Original zu. Zur Beschleunigung können Sie uns beides auch vorher zu faxen.

 

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert