Laut Beschluss des Bundesgerichtshofs (Az.: KVZ 57/12) hat eine Kartellbehörde keinen Anspruch gegen ein Unternehmen darauf, dass dieses Dateien per ungesicherter E-Mail-Verbindung verschickt. Eine Landeskartellbehörde forderte ein Unternehmen dazu auf, Daten, unter anderem eine ungesicherte Excel-Tabelle, über einen einfachen E-Mailaccount an sie zu senden. Das Unternehmen verweigerte das unter Hinweis auf die Sensibilität der Daten….