Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Bearbeitungsgebühren bei Krediten und Finanzierungen sind unzulässig und können bis 2004 zurückgefordert werden. Im Einzelfall kann es um mehrere tausend Euro gehen. Betroffen sind auch bereits zurückgezahlte Kredite. Doch allein die Versendung eines Musterbriefes genügt nicht, um die Verjährung zu stoppen.
Halle (muk). Banken und Sparkassen haben jahrelang bei Kreditverträgen und Finanzierungen zusätzlich zu den Zinsen eine einmalige Gebühr berechnet. Teilweise wurden diese als Bearbeitungsentgelt, Bearbeitungsprovision oder Bereitstellungsgebühr bezeichnet. Im Mai 2014 entschieden die Richter des höchsten deutschen Zivilgerichts, dass solche Bankgebühren unzulässig sind. Unklar war bisher, wann der Anspruch der Kunden auf Rückforderung verjährt. Doch auch in diesem Punkt stärkte der BGH die Position der Kunden. Im Oktober 2014 urteilten die Richter, dass die Gebühren auch noch bis 2004 zurückgefordert werden können. Ein so genannter Verbraucherkredit liegt immer dann vor, wenn der Kredit als Privatperson, d.h. nicht zu gewerblichen oder selbstständigen Zwecken abgeschlossen wurde. Was damit bezahlt wurde, ob Reise, Auto, Küche oder Haus, ist gleichgültig. Bankkunden müssen auch keine Angst haben, diese Gebühren zurückzufordern. „Banken können den Kredit oder die Finanzierung nicht kündigen, nur weil die Kunden die Gebühren zurückverlangen“, sagt Rechtsanwalt Peter Kehl von der Rechtsanwaltskanzlei Maurer & Kollegen in Halle. Betroffene Kunden müssen sich aber beeilen, denn alle Gebühren, die in den Jahren 2004 bis 2011 erhoben wurden, verjähren zum 31.12.2014. Bankkunden müssen also möglichst schnell aktiv werden. Um die Verjährung zu stoppen, reicht es nicht aus, mit einem Musterbrief die Bank oder Sparkasse zur Erstattung aufzufordern. Daher empfiehlt Rechtsanwalt Kehl für die Rückforderung mit anwaltlicher Hilfe noch in diesem Jahr sicher geltend zu machen.
Wir geben Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung, ob in Ihrem Fall die Rückforderung von Bankgebühren Aussicht auf Erfolg hat und in welcher Höhe dies in Betracht kommt. Rufen Sie uns dazu einfach unter 0345/292670 an oder nutzen Sie rund um die Uhr unser folgendes Kontaktformular:
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