Jeder kann plötzlich und unabhängig seines Alters in eine Situation kommen, in der andere für ihn entscheiden müssen. Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Damit Sie sicher sind, dass Ihre Angelegenheiten im Notfall so geregelt werden, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen Vorsorge treffen.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, für Sie bestimmte Angelegenheiten zu regeln, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Die von Ihnen ausgewählte Person wird dann im Notfall aufgrund der erteilten Vollmacht Ihr Vertreter.
Welche Vorteile hat eine Vorsorgevollmacht?
Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht liegt darin, dass für den erfassten Bereich kein gerichtliches Betreuungsverfahren durchgeführt werden muss.
Dabei ist zu bedenken, dass es im Krankheitsfall keine „automatische“ Vertretungsmacht von Ehegatten untereinander oder von Eltern gegenüber Kindern oder umgekehrt gibt. Das heisst, dass in diesen Fällen kein Vertreter zur Verfügung steht, wenn Sie aufgrund einer Krankheit Ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können. Sofern Sie also keiner Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, muss durch das Gericht eine solche -möglicherweise völlig fremde- Person ernannt werden.
Wann sollte ich eine Vorsorgevollmacht errichten?
Sie sollten möglichst frühzeitig eine Vorsorgevollmacht errichten, damit sie jederzeit abgesichert sind.
Was können wir für Sie tun?
Wir beraten Sie umfassend in den Fragen der Vorsorgevollmacht und setzen eine solche rechtssicher für Sie auf. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie im Notfall keinen gerichtlich bestellten Vertreter erhalten. Wenn Sie niemanden haben, dem Sie eine solche Vollmacht erteilen können, dann stehen wir Ihnen auch hierfür ebenfalls gerne zur Verfügung. Wir tragen dann im Notfall dafür Sorge, dass Ihre medizinischen und vermögensrechtlichen Wünsche strikt befolgt werden.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht?
Die Kosten für eine Beratung oder Bevollmächtigung hängen stark vom Einzelfall ab, da der Aufwand stark variieren kann. Ein erstes telefonisches Informationsgespräch (Telefon: 0345/292670) ist bei uns kostenlos. Gerne informieren wir Sie darin detailiert über die zu erwartenden Kosten.
Wie erreichen Sie uns?
Sie können uns anrufen unter der Telefonnummer 0345/292670. Außerdem können Sie uns eine E-Mail schreiben an info@maurer-und-kollegen.de sowie unser Diskussionsforum unter der Internet-Adresse www.online-anwalt.org benutzen. Selbstverständlich können Sie uns auch in unserer Kanzlei besuchen.