Die Vorsorgevollmacht – Wann ist sie notwendig?

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Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, eine Vertrauensperson mit der Wahrnehmung Ihrer eigenen Angelegenheiten zu beauftragen.

Anwendung findet die Vollmacht, wenn Sie aus Krankheits- oder Altersgründen keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Darüber hinaus werden auch Fälle umfasst, in denen Sie sich beispielsweise aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes nicht selber um die Korrespondenz mit der Krankenkasse kümmern können.

Vorteile einer Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist beachtlich. Zum einen müssen Geschäftspartner die Vollmacht beachten, sodass Ihr Bevollmächtigter Ihre Angelegenheiten so regeln kann, als würden Sie selbst handeln. Zum anderen ist die Vorsorgevollmacht von den Gerichten zu beachten, wenn für Sie ansonsten ein Betreuer bestellt werden müsste. In diesem Fall geht die Anordnung in der Vollmacht vor und Ihr Bevollmächtigter wird dazu bestimmt, ihre Angelegenheiten zu besorgen. Damit ist die Vorsorgevollmacht ein rechtliches Instrument, um die staatliche Einmischung in Ihren privaten Lebensbereich zu verhindern.

Die Vorsorgevollmacht hat darüber hinaus noch einen weiteren Vorteil: Sie gilt nicht nur für die Fälle der gesetzlichen Betreuung, sondern auch schon vorher. Daher haben Sie die Möglichkeit, sich jederzeit bei der Erledigung Ihrer Angelegenheiten durch den Bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Wen kann ich als Bevollmächtigten in einer Vorsorgevollmacht benennen?

Grundsätzlich können Sie jede Person, zu der Sie uneingeschränktes Vertrauen haben, als Ihren Bevollmächtigten auswählen. Das uneingeschränkte Vertrauen ist deshalb notwendig, da Sie mit der Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten Zugriff auf alle Lebensbereiche geben. Mit der Vollmacht kann sich der Bevollmächtigte gegenüber Ihren Geschäftspartnern legitimieren und auch Geschäfte für Sie abschließen, die Sie möglicherweise gar nicht wollen. Deshalb sollten Sie sich sicher sein, dass der Bevollmächtigte Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinn und in Ihrem Interesse wahrnimmt. Daher kommen als Bevollmächtigte nicht nur nahe Angehörige, sondern beispielsweise auch Rechtsanwälte sowie sonstige Vertraute in Betracht.

Möglich ist es auch, mehrere Personen als Bevollmächtigte zu benennen. Dabei können Sie ein Rangverhältnis festlegen oder aber, dass sich die Bevollmächtigten bei einer Entscheidung einig sein sollen.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, einen Kontrollbevollmächtigten zu bestimmen. Dieser kontrolliert dann im gesetzlichen oder von Ihnen bestimmten Umfang Ihren Bevollmächtigten.

Was kann ich in einer Vorsorgevollmacht alles regeln?

Eine Vorsorgevollmacht kann Regelungen für alle Lebensbereiche enthalten, aber auch nur auf bestimmte Bereiche beschränkt sein. Die inhaltliche Gestaltung liegt ganz bei Ihnen und Ihren Wünschen.

Dabei ist es sowohl möglich, persönliche Angelegenheiten zu umfassen als auch wirtschaftliche.
Zu den persönlichen Angelegenheiten zählen beispielsweise die Entgegennahme und Öffnung von Post, die Entgegennahme von Telefongesprächen, die Kommunikation mit Ärzten und Entscheidung in Fragen der Gesundheitssorge im Krankheitsfall sowie die Aufenthaltsbestimmung.
Im Rahmen der Vermögensangelegenheiten können Sie dem Bevollmächtigten Zugriff auf Ihre Konten  und Depots gewähren, durch den Bevollmächtigten in allen Rechtsangelegenheiten und Prozessen vertreten werden sowie Verträge über Wohnungen oder Heimplätze abschließen lassen und Ihre Beerdigungswünsche bindend festlegen.

Wirkung der Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist bindend, bis Sie diese widerrufen. Bis dahin hat sich sowohl das Gericht im Falle eines Betreuungsverfahrens an Ihren Wunsch der Bevollmächtigung zu halten als auch Ihre Geschäftspartner. Dadurch müssen Sie sich bereits für den Fall, dass Sie zwar noch keine gesetzliche Betreuung benötigen aber sonst verhindert sind, keine Sorgen darum machen, dass Ihre Angelegenheiten nicht bekümmert werden. Ihr Bevollmächtigter ist je nach Vollmachtsgestaltung ohne eine weitere Handlung Ihrerseits berechtigt, Sie rechtlich wirksam zu vertreten. Erforderlich ist nur, dass dem Bevollmächtigten eine Ausfertigung der Vollmacht vorliegt.

Fazit

Wenn Sie sicherstellen wollen, dass im Krankheits-, Alters-, oder Verhinderungsfall ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen gewahrt und Sie rechtlich wirksam vertreten werden, sollten Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen. Durch die Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin stellen Sie zudem sicher, dass alle öffentlichen Stellen, die gegebenenfalls über eine Betreuung zu entscheiden hätten, Ihrem Wunsch nach Vertretung durch die in der Vorsorgevollmacht bestimmten Person nachkommen.

Vorsorgevollmacht auch für Alleinstehende

Auch wer keine Vertrauensperson mehr hat, kann durch eine Vorsorgevollmacht für den Fall der Fälle vorsorgen. Wir bieten Ihnen an, dass einer unserer vertrauensvollen Rechtsanwälte für Sie da ist und Ihre Interessen vertritt, wenn Sie es nicht mehr können. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

halle.law berät Sie gerne über eine Vorsorgevollmacht. Gerne bieten wir Ihnen auch ein Komplettpaket bestehend aus Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung an.

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