Werbemaßnahmen im Internet

Unternehmischere Marketingstrategien kommen heute nicht mehr an Werbemaßnahmen im Internet und besonders in sozialen Netzwerken vorbei. Eine Online Präsenz ist mit rechtlichen Regeln verbunden. Sobald Sie einen Internetauftritt nutzen, müssen Sie die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. Das Impressum beispielsweise muss gemäß § 55 Abs. 1 RStV und § 5 Abs. 1 TMG unter anderem Name und Anschrift, sowie gegebenenfalls die Vertretungsberechtigten, enthalten.

Der Gesetzgeber versucht mit Wettbewerbsvorschriften wie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unter anderem auch den Verbraucher zu schützen. In den sozialen Netzwerken kommen UNternehmer zwangsläufig mit Verbrauchern in Kontakt, wenn sie dort für Produkte und Dienstleistungen werben. Hierbei sind deshalb bestimmte Vorschriften zu beachten.

Als Unternehmer sind die gesetzlichen Regelungen ohne Sachverstand kaum zu durchblicken.

Es besteht ein hohes Vernachlässigungsrisiko. Falls Sie mit Ihrem Unternehmen im Internet werben wollen, sollten Sie sich bei uns beraten lassen.

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