Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26.03.2020 eine für Verbraucher sensationelle Entscheidung getroffen.
Am heutigen 26.03.2020 hat der BGH eine in fast allen Verbraucherkrediten von 11. Juni 2010 bis heute verwendete Formulierung zum Beginn der Widerrufsfrist für derartige Kredite für rechtswidrig erklärt. Die Folge: Kreditverträge, die diese Klausel erhalten, sind auch nach Jahren noch widerruflich.

Die vom EuGH für als falsch gebrandmarkte Widerrufsbelehrung findet sich in sämtlichen Verbraucherdarlehensverträgen, die seit dem 11.06.2010 geschlossen wurden. Betroffen sind also nicht nur ein Kreditvertrag, mit dem ein Haus oder eine Eigentumswohnung finanziert wurde, sondern auch sonstige Konsumentenkreditverträge / Darlehen, mit denen beispielsweise Auto, Laptop, Fernseher oder Handy finanziert wurde.
Nach ersten Schätzungen dürften rund 20 Millionen Autokredit- und Leasing-Verträge betroffen sein mit einem Volumen von rund 350 Milliarden Euro. Bei Baukrediten dürfte es um rund 1,3 Billionen Euro gehen. Bei den alten teuren Baukredite können Verbraucher etliche tausend Euro Zinsen erstattet bekommen.
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