Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zahlreiche Internetseiten im online Handel überprüft.
Dabei wurde die Einhaltung europaweit geltender Informationspflichten im grenzüberschreitenden Online-Handel überprüft. Bei vielen untersuchten Internetseiten sind Verstöße gegen Regelungen des Verbraucherschutzes wie Informationspflichten zu Garantien und Gewährleistungen bei Produktmängeln festgestellt worden.
Die zuständigen Behörden in den jeweiligen EU-Mitgliedsländern sind nach einer Mitteilung des Ministeriums aufgefordert worden, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Verstöße unverzüglich abzustellen. Einige Verfahren hätten bereits erfolgreich abgeschlossen werden können. Die noch bestehenden Verstöße würden vom Justizministerium in Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden mit Nachdruck weiter verfolgt.
Die Ergebnisse im Rahmen dieser europaweiten Marktüberwachungsaktion („Sweep“) decken sich mit den Erfahrungen, die die Rechtsanwaltskanzlei Maurer & Kollegen im Bereich des Wettbewerbsrechts in den letzten Jahren machen musste. Zahlreiche online Händler ignorieren das geltende Verbraucherschutzrecht in weiten Teilen. Dies geschieht nicht nur zu Lasten der Verbraucher, sondern benachteiligt in erheblichem Maße diejenigen online Händler, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.